F1 —> Handy
T —> Chat
R —> Nachladen
U —> Kinomodus
Y —> Sprachreichweite
X —> Hände Hoch
STRG —> Hocken
C —> Zurück schauen
B —> Finger zeigen
Q —> Schneeball sammeln
i —> Inventar
ALT —> Bei Stühlen (hinsetzten) o.ä
ENTF —> Tiermenü
F3 —> Animationsmenü
F9 —> Multijobübersicht
F6 —> Fraktionsmenü
F7 —> Rechnungsmenü
Z —> Kleidungsmenü
K —> Dokumente
L —> Fahrzeug auf & zuschließen
ALT + Q —> Sirene/Blaulicht
i —> Kofferraum
M —> Motor An/Aus
, —> Schlüsselverwaltung
B —> Megaphone [Fürs PD]
G —> Tempomat
/service —> PD/MD Tablet
denn Arm zu nehmen
/afk —> Um Ingame AFK zu gehen
/jobs —> Multijob System
/id —> Um deine eigene ID zusehen
/ids —> Um sämtliche ids der Spieler in deiner nähe zusehen
/ooc —> Um jemand inder nähe eine naricht zu schicken [wie z.b dein mikro rauscht]
Diese Hotkeys sind eine vor eingestellte Empfehlung. Änderungen sind möglich. Passe sie bei Bedarf individuell im Spiel unter den Einstellungen von GTA V an.
Tauche ein in die facettenreiche Welt von HistoryV, die wir mit viel Hingabe und Liebe zum Detail gestaltet haben. Egal, ob du durch die pulsierenden Straßen der Stadt oder die malerischen Landschaften ziehst – hinter jedem Stein könnte eine Überraschung auf dich warten, die du nicht erwartet hättest. Wann beginnt deine Reise?
Auch nach unserem Launch sind wir ständig im Wandel und hören nie auf, neue Inhalte und Funktionen zu liefern. Dank unserer engagierten Community, die uns mit wertvollem Feedback unterstützt, schaffen wir gemeinsam ein unvergessliches Spielerlebnis. Bleibe über unseren Discord stets auf dem Laufenden und verpasse nie wieder ein Update!
Die Community ist das Herz und die Seele von HistoryV. Verbringe gemeinsame Abende, plaudere und spiele mit engagierten und freundlichen Leuten, die dir den Einstieg leicht machen und immer ein offenes Ohr haben. Werde Teil dieser tollen Gemeinschaft und erlebe, was es bedeutet, wirklich willkommen zu sein.
StVO - Straßenverkehrsordnung
§1 Abs. 1 - Das fahrlässige Eingreifen in den Straßenverkehr mit Sach- und/oder Personenschäden ist untersagt.
§1 Abs. 2 - Das Parken ist ausschließlich in gekennzeichneten Flächen gestattet.
§1 Abs. 3 - Es ist verboten den Straßenverkehr mit Fahrzeugen oder ähnlichem zu blockieren.
§1 Abs. 4 - Es ist nur erlaubt in der richtigen Fahrrichtung zu fahren. (Rechtsverkehr)
§1 Abs. 5 - Es ist nur gestattet auf vorgesehenen Straßen zu fahren. (bedeutet Offroad über Wald und Wiesen ist nicht erlaubt)
§1 Abs. 6 - Das fahren unter Alkohol und/oder Drogeneinfluss ist strickt untersagt.
§1 Abs. 7 - Es ist auf Sondersignale und Rettungswagen zu achten und diesen Platz zu machen bzw. diese nicht zu behindern.
§1 Abs. 8 - Das Vorsätzliche verursachen eines Unfalles mit Sachschäden ist verboten.
§1 Abs. 9 - Das entfernen von einem Unfallort (sprich Fahrerflucht) wird mit einer Strafe geahndet.
§1 Abs. 10 - Das Fahrzeug ist stets in einem fahrtüchtigen Zustand zu halten.
§1 Abs. 11 - Es ist zu jeder Zeit ein gültiger Fahrausweis mitzuführen, sobald man ein Kraftfahrzeug oder ähnliches führt.
§1 Abs. 12 - An roten Ampeln muss kurz angehalten werden, um zu gucken ob ein anderes Fahrzeug kommt, welches Vorfahrt hat. Danach darf diese rote Ampel ignoriert werden.
§1 Abs. 13 - Fährt man ein Fahrzeug mit 0.5 Promille oder mehr, wird dies Strafrechtliche folgen mit sich tragen. Ab 0,5 Promille wird man als Fahruntauglich erkannt.
§2 Abs. 1 - Die Höchstgeschwindigkeit Innerorts beträgt 80 km/h
§2 Abs. 2 - Die Höchstgeschwindigkeit am Würfelpark/Flughafen/PD und MD beträgt 60 km/h
§2 Abs. 3 - Die Höchstgeschwindigkeit Außerhalb der Stadt beträgt 120 km/h
§3 Abs. 1 - Das Landen eines Luftfahrzeuges ist nur in den gekennzeichneten und dafür vorgesehenen Flächen erlaubt.
§3 Abs. 2 - Die Mindestflughöhe beträgt 100 Meter.
§4 Abs. 1 - Man ist dazu verpflichtet eine Warnweste & Warndreieck in jedem Fahrzeug im Kofferaum mit sich zuführen. Das PD hat die Berechtigung bei einer Allgemeinen Fahrzeug kontrolle dies zu kontrollieren.
StVO - Straßenverkehrsordnung
§1 Abs. 1 - Das fahrlässige Eingreifen in den Straßenverkehr mit Sach- und/oder Personenschäden ist untersagt.
§1 Abs. 2 - Das Parken ist ausschließlich in gekennzeichneten Flächen gestattet.
§1 Abs. 3 - Es ist verboten den Straßenverkehr mit Fahrzeugen oder ähnlichem zu blockieren.
§1 Abs. 4 - Es ist nur erlaubt in der richtigen Fahrrichtung zu fahren. (Rechtsverkehr)
§1 Abs. 5 - Es ist nur gestattet auf vorgesehenen Straßen zu fahren. (bedeutet Offroad über Wald und Wiesen ist nicht erlaubt)
§1 Abs. 6 - Das fahren unter Alkohol und/oder Drogeneinfluss ist strickt untersagt.
§1 Abs. 7 - Es ist auf Sondersignale und Rettungswagen zu achten und diesen Platz zu machen bzw. diese nicht zu behindern.
§1 Abs. 8 - Das Vorsätzliche verursachen eines Unfalles mit Sachschäden ist verboten.
§1 Abs. 9 - Das entfernen von einem Unfallort (sprich Fahrerflucht) wird mit einer Strafe geahndet.
§1 Abs. 10 - Das Fahrzeug ist stets in einem fahrtüchtigen Zustand zu halten.
§1 Abs. 11 - Es ist zu jeder Zeit ein gültiger Fahrausweis mitzuführen, sobald man ein Kraftfahrzeug oder ähnliches führt.
§1 Abs. 12 - An roten Ampeln muss kurz angehalten werden, um zu gucken ob ein anderes Fahrzeug kommt, welches Vorfahrt hat. Danach darf diese rote Ampel ignoriert werden.
§1 Abs. 13 - Fährt man ein Fahrzeug mit 0.5 Promille oder mehr, wird dies Strafrechtliche folgen mit sich tragen. Ab 0,5 Promille wird man als Fahruntauglich erkannt.
§2 Abs. 1 - Die Höchstgeschwindigkeit Innerorts beträgt 80 km/h
§2 Abs. 2 - Die Höchstgeschwindigkeit am Würfelpark/Flughafen/PD und MD beträgt 60 km/h
§2 Abs. 3 - Die Höchstgeschwindigkeit Außerhalb der Stadt beträgt 120 km/h
§3 Abs. 1 - Das Landen eines Luftfahrzeuges ist nur in den gekennzeichneten und dafür vorgesehenen Flächen erlaubt.
§3 Abs. 2 - Die Mindestflughöhe beträgt 100 Meter.
§4 Abs. 1 - Man ist dazu verpflichtet eine Warnweste & Warndreieck in jedem Fahrzeug im Kofferaum mit sich zuführen. Das PD hat die Berechtigung bei einer Allgemeinen Fahrzeug kontrolle dies zu kontrollieren.
GewVO -
Gewerbeverordnung
Diese Paragrafen sind eine Aufzählung welche in jedem Fall verboten sind!
§1 Abs. 1 GewVO - Unsachgemäße Handhabung: Das unsachgemäße verwenden von Betriebsmitteln. insbesondere Fahrzeuge.
§1 Abs. 2 GewVO - Nutzung von Privatfahrzeugen: Die Nutzung von Privatfahrzeugen für gewerbliche Tätigkeiten in gewerblichen Betrieben und auf deren Gewerbeflächen.
BtMG - Betäubungsmittelgesetz
Diese Paragrafen sind eine Aufzählung welche in jedem Fall verboten sind!
§1 Abs. 1 BtMG - Besitz von Betäubungsmitteln: Zu den Betäubungsmitteln gehören, LSD, Meth, Kokain, DMT, MDMA, Heroin, Magic Mushrooms, Purple Drank, Meskalin.
§1 Abs. 2 BtMG - Drogenbesitz von Mariuana in höheren Mengen: Mehr wie 5 Joints sind illegal. Mehr wie 25 weed items sind illegal.
§1 Abs. 3 BtMG - Handel von Betäubungsmittel: Das Gewerbliche handeln mit Betäubungsmittel nach Deklarierung von §1 BtMG Abs. 1
§1 Abs. 4 BtMG - Herstellung, Anpflanzen, Pflegen,
§1 Abs. 5 BtMG - Abbau von Betäubungsmittel: Herstellung und/oder Anpflanzen, Pflegen, Abbau von Betäubungsmitteln welche laut §1 Abs. 1 BtMG deklariert sind.
StGB -
Strafgesetzbuch
Diese Paragrafen sind eine Aufzählung welche in jedem Fall verboten sind!
§1 StGB - Krimminele Delikte
§1 Abs. 1 StGB - Diebstahl: Diebstahl von fremden Eigentum, insbesondere von Kraftfahrzeugen, Flugzeugen und Wasserfahrzeugen
§1 Abs. 2 StGB - Raub: Ein Diebstahl der unter Androhung oder Ausführung von Gewalt stattfindet.
§1 Abs. 3 StGB - Betrug: Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt.
§1 Abs. 4 StGB - Bestechung: Die Vorteilsannahme durch Amtsträger.
§1 Abs. 5 StGB - Erpressung: Androhung von Schaden unter dem Ziel sich oder Dritten einen Vorteil zu verschaffen
§1 Abs. 6 StGB - illegale Blockaden: Das Errichten einer nicht genehmigten Blockade auf öffentlichen Straßen oder Besitztum.
§1 Abs. 7 StGB - illegale Geldmittel: Der Besitz von illegalen Geldmitteln in Form von Schwarzgeld.
§1 Abs. 8 StGB - Handel mit Schwarzgeld: Der Gewerbliche gebrauch von illegalen Geldmitteln als Zahlungsmittel darunter zählt die Annahme und die Ausgabe dieser Geldmittel.
§1 Abs. 9 StGB - Raubüberfall: Überfall auf ein Gewerbe mit Androhung oder Durchführung von Gewalt.
§2 StGB - Körperliche Unversehrtheit
§2 Abs. 1 StGB - Nötigung: Handlung, Tat, die darin besteht, dass jemand einen anderen mit rechtswidrigen Mitteln zu einem bestimmten Verhalten zwingt.
§2 Abs. 2 StGB - Freiheitsberaubung: Eine Tat gegen das geschützte Rechtsgut der Freiheit einer Person.
§2 Abs. 3 StGB - Entführung: Ein krimineller Akt, bei dem eine oder mehrere Personen unter kriminellem Zwang an einen unfreiwilligen Aufenthaltsort verschleppt beziehungsweise dort festgehalten werden.
§2 Abs. 4 StGB - Verleumdung: Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf eine andere Person eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben herabwürdigt oder dessen Integrität schädigt.
§2 Abs. 5 StGB - Bedrohung: Ein Gefährdungsdelikt, mit dem das Begehen eines Verbrechens gegen eine Person oder einem der Person Nahestehenden angedroht wird.
§2 Abs. 6 StGB - Unterlassende Hilfeleistung: Ein Delikt, welches die Hilfeleistung wissentlich verweigert oder unterlässt
§2 Abs. 7 StGB - Körperverletzung: Der Eingriff in die körperliche Unversehrtheit einer Person in Form einer körperlichen Misshandlung oder einer Gesundheitsschädigung.
§2 Abs. 8 StGB - Schwere Körperverletzung: Der Eingriff in die körperliche Unversehrtheit einer Person in Form einer körperlichen Misshandlung oder einer Gesundheitsschädigung in schwerer Form
§2 Abs. 9 StGB - Totschlag: Vorsätzliche Tötung eines Menschen, die die Strafandrohung erhöhenden Kriterien für Mord nicht erfüllt.
§2 Abs. 10 StGB - Mord: Vorsätzliche Tötung eines Menschen, aus niederen Beweggründen diese sind wie folgt deklariert: Habgier, Mordlust, Rache, Eifersucht, menschenverachtende Ansichten, Heimtücke, Grausamkeit, Gemeingefährliche Mittel, Ermöglichung oder Verdeckung einer anderen Straftat, verwerfliche Absichten.
§2 Abs. 11 StGB - Belästigung: Nachstellung einer Person; beschreibt das willentliche und wiederholte Verfolgen oder Belästigen einer Person, deren physische oder psychische Unversehrtheit dadurch bedroht und geschädigt werden kann.
§2 Abs. 12 StGB - Geiselnahme: Die Opfer werden von den Geiselnehmern an einem bekannten Ort festgehalten und beispielweise zur Erpressung des freien Abzug der Verbrecher oder zur Deckung des Fluchtweges benutzt wird. Ein Merkmal kann auch sein, dass die als Geisel genommenen Personen mehr oder minder zufällig Opfer der Freiheitsberaubung werden.
§3 StGB - Waffendelikte
§3 Abs. 1 StGB - Führen einer Handfeuerwaffe ohne die dafür vorgesehene Erlaubnis.
§3 Abs. 2 StGB - Ziehen einer Waffe in der Öffentlichkeit ohne berechtigten Grund.
§3 Abs. 3 StGB - Besitz und/oder führen von Illegalen Langwaffen und Kurzwaffen.
§3 Abs. 4 StGB - Handel von Illegalen Langwaffen und Kurzwaffen.
§3 Abs. 5 StGB - Herstellung von Illegalen Langwaffen und Kurzwaffen.
§3 Abs. 6 StGB - Schusswaffengebrauch in der Öffentlichkeit ohne berechtigten Grund.
§4 StGB - Staatliche Vergehen
§4 Abs. 1 StGB - Die Missachtung einer direkten oder indirekten Aufforderung eines Polizeibeamten.
§4 Abs. 2 StGB - Das entziehen aus einer polizeilicher Maßnahme.
§4 Abs. 3 StGB - Aktive Behinderung eines Beamten bei der Ausführung seiner Tätigkeit.
§4 Abs. 4 StGB - Aktiver Angriff mit Fäusten oder Waffen eines Beamten.
§4 Abs. 5 StGB - Befreiung einer Festgesetzten und/oder verurteilten Person aus dem Staatlichen Gewahrsam.
§4 Abs. 6 StGB - Amtsanmaßung: Unbefugte Ausübung eines öffentlichen Amtes; unbefugte Vornahme einer amtlichen Handlung.
§4 Abs. 7 StGB - Dienstvergehen: Eine Schuldhafte Verletzung der Dienstpflicht des beamten durch Verübung einer Straftat in seiner Funktion als Beamter.
§4 Abs. 8 StGB - Betreten von Sperrzonen / Nichteinhalten des Platzverweises.
§4 Abs. 9 StGB - Das beleidigen eines Beamten.
§5 StGB - Sonstige Delikte
§5 Abs. 1 StGB - Hausfriedensbruch: Ein unerlaubtes betreten von privatem Eigentum oder nicht einhalten eines „Hausverbotes“.
§5 Abs. 2 StGB - Vermummung: Das tragen von einer Vollmaskierung/Halbmaskierung.
Diese Paragrafen sind eine Aufzählung welche in jedem Fall verboten sind!
§1 WaffG - Waffenführung
§1 Abs. 1 WaffG - Das führen einer kurz-Waffe in der Öffentlickeit ist ledeglich mit einem nachweisbaren Waffenschein bei sich zu führen.
§1 Abs. 2 WaffG - Das führen einer Langwaffe ist strengstens untersagt. Ausnahme [LSPD, Army, Secret Service]
§1 Abs. 3 WaffG - Das führen einer Waffe in einem sichtbaren Holster ist nicht erlaubt.
§1 Abs. 4 WaffG - Die Bei sich geführten kurzwaffen die von einem Waffenschein abgedeckt wären folgende : SNS Pistole, Ceramic Pistole.
§1 Abs. 5 WaffG - Die kurzwaffen mit gültiger Lizenz sind zwecks zu Selbstverteidigung und im schlimmsten Notfall einzusetzten.
§1 Abs. 6 WaffG - Das LSPD ist zu jederzeit befugt denn Waffenschein einzufordern.
§1 Abs. 7 WaffG - Sämtliche Kurzwaffen sind versteckt zu tragen.
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